Hinweise zur EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist der EU-Rechtsrahmen, der ein einheitliches Regelwerk für alle Verpackungen in der Europäischen Union festlegt. Sie muss ab dem 12. August 2026 angewendet werden und ab diesem Datum dürfen betroffene Unternehmen nur noch konforme Verpackungen bzw. konform verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.
Das Ziel der PPWR ist, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu verbessern, Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass Verpackungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette strenge Nachhaltigkeits- und Datenanforderungen erfüllen.
PI ist als Erzeuger von Verpackung und verpackten Produkten von der PPWR betroffen und wird seinen Pflichten fristgerecht nachkommen.
PI ist als Hersteller in Deutschland entsprechend registriert und kommt seinen Meldepflichten im Rahmen der PPWR nach. PI wird zum 12.08.2026 folgende Artikel aus der PPWR umsetzen und einhalten:
- Artikel 5 Stoffbeschränkungen: Beschränkungen der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom (hexavalentes Chrom, Chrom VI) in Summe auf maximal 100mg/kg. Das gilt auch für ihr Vorhandensein in Emissionen aller bei der Abfallbewirtschaftung anfallenden Materialien und Sekundärrohstoffe (z.B. Asche oder sonstige Materialien, die beseitigt werden sollen).
- Artikel 15 Kennzeichnungspflichten: Wir werden die Erzeugeradresse gem. PPWR auf den Lieferscheinen angeben. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann der Aufdruck der Erzeugeradresse, eines QR-Codes und der Produktnummer der Verpackung auf der Verpackung folgen. Bis dahin werden alle unsere Verpackungen über die über diese Seite einsehbare Verpackungsmatrix identifizierbar sein.











