Hinweise zur EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist der EU-Rechtsrahmen, der ein einheitliches Regelwerk für alle Verpackungen in der Europäischen Union festlegt. Sie muss ab dem 12. August 2026 angewendet werden und ab diesem Datum dürfen betroffene Unternehmen nur noch konforme Verpackungen bzw. konform verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Das Ziel der PPWR ist, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu verbessern, Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass Verpackungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette strenge Nachhaltigkeits- und Datenanforderungen erfüllen.

PI ist als Erzeuger von Verpackung und verpackten Produkten von der PPWR betroffen und wird seinen Pflichten fristgerecht nachkommen.

PI ist als Hersteller in Deutschland entsprechend registriert und kommt seinen Meldepflichten im Rahmen der PPWR nach. PI wird zum 12.08.2026 folgende Artikel aus der PPWR umsetzen und einhalten:

Sonstige Hinweise

PI verwendet folgende einschlägig bekannte Verpackungssymbole für Materialien:

Plastik

Papier

Holz

Verbundwerkstoffe

Recyclinghinweis

Alle verwendeten Verpackungen sind entsprechend dem Ansatz „Design for Recycling“ konzipiert und können nach Materialien sortiert dem Recyclingprozess zugeführt werden.